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Herzlich willkommen bei Ihren Rechtsanwälten Becher & Partner. Mit umfangreichem Fachwissen, besonders in den Bereichen Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht, aber auch vielen weiteren Fachgebieten bieten die Rechtsanwälte Becher, Klein und Harkämper Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Rechtsanwälte und deren jeweilige Fachgebiete.
Die Kanzlei Becher & Partner mbB besteht seit dem 01.04.2018. Sie resultiert aus einem Zusammenschluss der Berufsträger Herrn Rechtsanwalt Reiner Becher, Herrn Rechtsanwalt Larsen Klein und Herrn Rechtsanwalt Peter Harkämper. Die beiden letztgenannten waren zunächst Angestellter der Einzelkanzlei des Rechtsanwalts Reiner Becher (Rechtsanwälte Reiner Becher & Kollegen). Die ursprüngliche Einzelkanzlei wurde seit 1997 von Herrn Becher geführt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Bereich des Wirtschaftsrechts, darunter an erster Stelle die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter, Treuhänder, Zwangsverwalter und Gutachter in Insolvenzeröffnungsverfahren. Wir decken darüber hinaus die regelmäßig davon betroffenen Randgebiete, also Fragen rund um das Arbeitsrecht, Wohn- und Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht, allgemeines Vertragsrecht und das Vollstreckungsrecht ab. Zu unseren Tätigkeiten gehört regelmäßig der Einzug von Forderungen, die Bearbeitung von Schadenersatzangelegenheiten (auch) aus Verkehrsunfällen und die Beantwortung familienrechtlicher Fragen, insbesondere wenn diese einen wirtschaftlichen/finanziellen Hintergrund haben.
Reiner Becher
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Forderungseinzug, allgemeines Vertragsrecht
Larsen Klein
Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Zwangsverwaltungen, Allgemeines Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Peter Harkämper
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Insolvenzrecht, Allgemeines Zivilrecht, Allgemeines Vollstreckungsrecht, Forderungseinziehung, Familienrecht, Medizinrecht
Wir unterscheiden uns vor allem dadurch von unseren unmittelbaren Mitbewerbern, dass wir bereits bei der Mandatsannahme auch die Rechtspositionen des Mandanten kritisch hinterfragen und etwaige Zweifel an der objektiven Rechtmäßigkeit, der Durchsetzbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit des Ansinnens unserer Mandanten deutlich machen, bevor wir dem Mandanten die Entscheidung überlassen, ob sein Auftrag in die Tat umgesetzt werden soll. Erst nach Offenlegung aller möglichen Einwendungen, kann eine objektive Entscheidung darüber getroffen werden, was sinnvoll und mit Aussicht auf Erfolg zu veranlassen ist. Jedes uns angetragene Mandat wird als Einzelfall betrachtet und löst individuelle Tätigkeiten aus, in denen die Korrespondenz mit mittelbar beteiligten Personen oder Institutionen (z. B. Rechtsschutzversicherungen) in der Regel als kostenfreier Service enthalten ist.
Paulinenstraße 12, 58511 Lüdenscheid, Deutschland
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